Fragen und Antworten
Was kostet mich ein Kfz Gutachten?
Unfall nicht selbst verschuldet
Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Das Sachverständigenhonorar sowie die Kosten für einen Anwalt sind bei einem unverschuldeten Unfall Teil des entstandenen Schadens und werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Unfall selbst verschuldet
Bei einem Kaskoschaden trägt Ihre Versicherung die Kosten. Damit die Abwicklung schnell erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall sofort melden.
Welche Vorteile habe ich mit einem unabhängigen Kfz Gutachten?
Unser nicht an die regulierende Versicherung auftragsgebundenes Kfz Gutachten erfasst wertmäßig die zu erwartenden Reparaturkosten sowie eine mögliche unfallbedingte Wertminderung Ihres Fahrzeugs und dient letztendlich auch der Beweissicherung.
Welche Rechte habe ich bei einem Unfall?
Nach deutscher Rechtsprechung haben Sie als Geschädigter einen Anspruch darauf, nach einem Unfall genauso gestellt zu werden wie vor einem Unfall. Ihr gutes Recht bei einem unverschuldeten Unfall ist es, einen neutralen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht gilt selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen bestellt oder beauftragt hat. Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
Was soll ich bei unklarer Schuldenfrage unternehmen?
Lassen Sie sich durch den Unfallgegner, durch Zeugen, Polizei oder Versicherung auf keinen Fall verunsichern. Schalten Sie einen neutralen Sachverständigen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens ein.
Was soll ich bei Unfallverletzungen tun?
Wir empfehlen Ihnen auch hier zur Sicherung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt einzuschalten, welcher auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Wie können Schäden am Fahrzeugboden und Heck geprüft werden?
Hier ist es erforderlich, das Fahrzeug auf einer Hebebühne zu begutachten, damit das komplette Schadenausmaß erfasst wird. In unserer Prüfhalle haben wir diese Möglichkeit.
Ab wann kann ich mein verunfalltes Fahrzeug verkaufen?
Sie können Ihr verunfalltes Fahrzeug bereits auf Grund des von uns ermittelten Restwerts an einen Händler Ihres Vertrauens verkaufen, auch wenn Ihnen die Versicherung noch kein Angebot vorgelegt hat.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten und den Schaden nicht reparieren möchten, können Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen. Diese Art der Schadensabwicklung nennt man fiktive Abrechnung. Der Betrag wird über die gegnerische Versicherung ausbezahlt.
Gutachten benötigt?
Wir helfen Ihnen als unabhängiger Kfz-Gutachter. Melden Sie sich noch heute und wir kümmern uns um ein neutrales Gutachten!