Kurzgutachten

Bagatellschaden oder Unfallschaden?

Bei einem unverschuldeten Unfall unterhalb der Bagatellschadengrenze von aktuell 750,00 € inkl. MwSt. ist aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Schadensminderungspflicht kein vollumfängliches Unfallgutachten nötig. Auch die gegnerische Versicherung erstattet in diesem Fall kein vollumfängliches Unfallgutachten.

Kleine Unfälle oder Parkrempler werden deshalb mit einem Kurzgutachten (Kostenvoranschlag) durch einen Sachverständigen dokumentiert.

Kurzgutachten sind auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung erstattungsfähig.

Was ist ein Kfz-Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag?

Unfall was tun?

Es sollte stets ein neutraler und geschulter Kfz-Experte den Unfallschaden begutachten und bewerten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Schadensausmaß nicht richtig erkannt wird.